Schadstoff geprüft


Der TÜV Thüringen vergibt das Prüfzeichen „Schadstoff geprüft“, wenn das Produkt die chemischen Anforderungen in Bezug auf nationale oder internationale Standards erfüllt. Hersteller, die ihre Produkte mit dem Label kennzeichnen wollen, müssen alle verwendeten Materialien auflisten und ihre Produkte von den Prüfern des TÜV Thüringen kontrollieren lassen. Diese überprüfen, ob Schadstoffe nur innerhalb der gesetzlich vorgegebenen Grenzwerte vorhanden sind. Typische Schadstoffe sind dabei Cadmium, Blei, Formaldehyd, Weichmacher, Azofarbstoffe, Flammschutzmittel, krebserregende Substanzen (PAKs) oder Schwermetalle.

Produkte, die den Anforderungen für Emissionen und Schadstoffe gerecht werden, dürfen das Prüfzeichen tragen. Das Prüfzeichen gilt, so lange das Produkt nicht verändert wird und die Überwachung der Fertigung positiv verläuft.

Bis zum Jahr 2020 hat der TÜV Thüringen Prüfzeichen in einem anderen Design verwendet. Diese sind bis zu Ihrem Ablaufdatum weiterhin gültig.   

Mögliche Prüfkriterien

PAK nach AfPS GS 2014:01

Die eingesetzten Materialien halten die Grenzwerte der Spezifikation für Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe (PAKs) ein.

DIN EN 71-3

Die eingesetzten Materialien halten die Grenzwerte der Norm für Sicherheit von Spielzeug (Migration bestimmter Elemente) ein.

DIN EN 71-9

Die eingesetzten Materialien halten die Grenzwerte der Norm für Sicherheit von Spielzeug (Organisch-chemische Verbindungen) ein.