Thüringer Unternehmen mit einem zertifizierten Umweltmanagementsystem nach DIN EN ISO 14001 können ab sofort von Verfahrens- und Vollzugserleichterungen im Umweltrecht profitieren. Ein aktueller Erlass des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz beinhaltet die Gewährung von Erleichterungen im Immissionsschutz- sowie im Wasser- und Abfallrecht, wobei insbesondere die Mitteilungs- und Berichtspflichten gelockert werden.
Die Erleichterungen gelten für alle Unternehmen, die über eine Zertifizierung nach DIN EN ISO 14001 verfügen und außerdem die Einhaltung der umweltrechtlichen Vorschriften, die kontinuierliche Verbesserung der Umweltleistung und die Information der Öffentlichkeit über Umweltaspekte und Umweltleistungen nachweisen. Für diesen Nachweis gegenüber den Behörden ist die Vorlage eines entsprechenden DIN EN ISO 14001- Auditberichts durch das zertifizierte Unternehmen ausreichend. Die Regelungen gelten vorerst für zwei Jahre und sollen danach evaluiert werden.
Den nach DIN EN ISO 14001 zertifizierten Unternehmen werden damit ähnliche Erleichterungen gewährt wie nach EMAS registrierten Unternehmen und Standorten. Genauere Informationen zu Voraussetzungen und Vorteilen der beschlossenen Erleichterungen im Zusammenhang mit der DIN EN ISO 14001-Zertifizierung erhalten Sie bei den Experten der Zertifizierungsstelle des TÜV Thüringen.