Neue Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU ersetzt 97/23/EG

Zeitschiene für die neue Richtlinie 2014/68/EU

01. Juni 2015, Artikel 13:
Der Artikel 13 der Richtlinie ("Einstufung von Druckgeräten") ist bereits ab 1. Juni 2015 umzusetzen. Diese Besonderheit des zweistufig gestaffelten Anwendungszeitraums hängt damit zusammen, dass die Richtlinie 67/548/EWG zum 1. Juni 2015 aufgehoben wird. Die Gruppierung der Fluide zur Einstufung von Druckgeräten erfolgt jetzt verbindlich nach GHS/CLP-Verordnung 1272/2008
19. Juli 2016:
Die neue Richtlinie 2014/68/EU löst die alte Druckgeräterichtlinie 97/23/EG verbindlich ab. Alle Änderungen, die sich durch die Einführung der neuen Richtlinie ergeben, müssen ab diesem Zeitpunkt umgesetzt sein.
Was ändert sich?
  • Die Grundlagen der Druckgeräterichtlinie bleiben erhalten, die technischen Inhalte der Druckgeräterichtlinie ändern sich nicht
  • Es gibt keine Änderung im Geltungsbereich der Druckgeräterichtlinie oder bei den Konformitätsbewertungsdiagrammen. In einzelnen Details ergeben sich aber Änderungen, die - je nach Unternehmen - unterschiedliche Auswirkungen haben können.
  • Änderungen von Konformitätsbewertungsverfahren (Modulen) nach Anhang III:
    A1 → A2
    B1 → B (Entwurfsmuster)
    B → B (Baumuster)
    C1 → C2 
  • EU-Konformitätserklärung statt EG-Konformitätserklärung
  • Risikobeurteilung statt Gefahrenanalyse
  • Eigenhersteller erfasst
Bestehende Bescheinigungen behalten gemäß der neuen Richtlinie (Artikel 48) ihre Gültigkeit.
Weitere Informationen und unser Angebot finden Sie auf der Seite .../gebaeude-anlagen/maschinen-und-anlagen/druckgeraete/
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