Heimkompressoren besser prüfen lassen

Druckluft wird nicht nur in Werkstätten und Industriebetrieben genutzt, sie wird auch immer beliebter bei deutschen Hobby-Schraubern und Heimwerkern. Damit lässt sich eine Vielzahl nützlicher Helferlein betreiben. Ob Hochdruckreiniger, Lackierpistole, Druckluft-Tacker, Handreifenfüllmesser, Schlagschrauber oder Meißelhammer, das Zubehör und die Einsatzgebiete eines Kompressors sind vielfältig. Da bleibt kaum ein Wunsch offen.

Was viele Privatanwender aber nicht wissen ist, dass die Druckspeicher bis zu 10 bar Druck aufbauen und damit von ihnen ein Gefährdungspotential ausgeht. Kompressoren mit einem Fassungsvermögen von 20 Litern haben immerhin bei einem aufgebauten Betriebsdruck von 6 bar einen Energieinhalt, der einer Sprengkraft von ungefähr 10 Feuerwerkskörpern entspricht. Im gewerblichen Bereich unterliegen Kompressoren daher als Druckbehälter einer regelmäßigen Überwachungspflicht. Im privatgenutzten Umfeld ist die Prüfpflicht von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt. Diese ist zwar fast überall entsprechend dem Baurecht vorgeschrieben, wird allerdings nur selten ernst genommen. Passieren dann aufgrund von versagenden Sicherheitsventilen oder verschlissenen Schläuchen Unfälle mit Unbeteiligten, macht sich auch ein privater Betreiber strafbar, sollte Vorsätzlichkeit unterstellbar sein.

Kompressoren sollten nur nach ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch verwendet werden. Das schließt auch die wiederkehrenden Prüfungen auf ihren inneren Zustand und Festigkeit ein. Die Regelungen für diese Prüfungen sind in der Betriebssicherheitsverordnung, die für gewerblich genutzte Anlagen gilt, beschrieben. Unbedingt sind die Sicherheitshinweise des Herstellers bei der Benutzung zu beachten. Unbeteiligte und vor allem Kinder dürfen sich nicht im unmittelbaren Arbeitsumfeld bewegen. Aufgrund der sehr hohen Lärmbelastung der Luftverdichter empfehlen die Druckexperten des TÜV Thüringen dringend einen Gehörschutz zu tragen.