Bei Adressänderung ist Auto-Ummeldung Pflicht – Kennzeichen darf behalten werden

Wer einen Umzug vor sich hat, muss an tausend Dinge denken – und dann sind da noch die lästigen Behördengänge. Dass die Adressänderung beim Einwohnermeldeamt anzuzeigen ist, haben viele noch auf ihrer To-do-Liste. Was hingegen oftmals auf die lange Bank geschoben oder schlichtweg vergessen wird, ist die Ummeldung des Autos. Achmed Leser vom TÜV Thüringen erklärt, worauf zu achten ist und welche Unterlagen bei der Kfz-Zulassungsbehörde benötigt werden.

„Ein Fahrzeug ist nicht nur bei einem Halterwechsel unverzüglich umzumelden, auch nach einer Adressänderung ist der Gang zur zuständigen Zulassungsbehörde Pflicht“, betont Fahrzeugexperte Achmed Leser vom TÜV Thüringen. „Was viele Autofahrer nicht wissen: auch ein Umzug im selben Ort bedarf einer Umschreibung der Anschrift bei der Kfz-Zulassungsstelle. Die Ummeldung sollte in jedem Fall unverzüglich erfolgen“, so Leser. Welcher Zeitraum genau damit gemeint ist, lässt die Fahrzeug-Zulassungsverordnung zwar offen, verwaltungsrechtlich ist allerdings mit „unverzüglich“ eine Handlung ohne schuldhaftes Zögern gemeint. Achmed Leser rät, die Ummeldung des Autos gleich bei der Adressummeldung im Einwohnermeldeamt mit zu erledigen. Oftmals sind die Ämter sogar im gleichen Gebäude untergebracht, was am Ende einen zusätzlichen Weg erspart. Manche Kommunen bieten in den Bürgerämtern ein vereinfachtes Verfahren an, bei dem mit der Umschreibung des Wohnsitzes auch das Fahrzeug mitumgemeldet wird. Wer sein Fahrzeug nicht rechtzeitig ummeldet, muss mit einem Bußgeld von 15 Euro rechnen.

Mit einem Kennzeichen aus Berlin in Hamburg oder München unterwegs zu sein, bedeutet seit 2015 nicht mehr zwingend, dass man ein Auswärtiger ist. Fahrzeugkennzeichen dürfen nämlich inzwischen mit umziehen. Das spart Zeit und Geld, denn neue Kfz-Schilder oder eine neue Umweltplakette werden nicht benötigt. Für die reine Adressänderung benötigen Autofahrer lediglich die Zulassungsbescheinigung Teil I – also den Fahrzeugschein – den Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung – hier reicht in der Regel der Stempel im Fahrzeugschein aus – sowie den Personalausweis, Reisepass oder andere Personaldokumente des Fahrzeughalters. „Wer unbedingt das Kfz-Kennzeichen seines neuen Heimatorts bzw. -kreises übernehmen möchte, kann dies selbstverständlich nach wie vor tun. Dann sind jedoch zusätzlich zu den neuen Kennzeichen der Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II), die bisherigen Kennzeichen, eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) über die Haftpflichtversicherung und ein SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-Steuer nötig“, gibt Achmed Leser zu bedenken. Ergänzend zu den Kosten für neue Kfz-Schilder fallen dabei nochmals höhere Gebühren an, weshalb sich viele Umziehende für die Mitnahme des alten Kennzeichens entscheiden.