Bereits ab dem ersten Mitarbeiter tragen Unternehmen Verantwortung für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz ihrer Belegschaft. Das stellt gerade kleinere Unternehmen wie Handwerksbetriebe schon lange vor kaum lösbare Aufgaben, nun sind im Zuge der Corona-Pandemie noch zusätzliche Anforderungen an den Infektionsschutz auf die Unternehmen hinzugekommen. Mit externer Unterstützung lässt sich das Problem effizient und kostengünstig lösen: Die Arbeitssicherheitsexperten des TÜV Thüringen bieten eine umfangreiche sicherheitstechnische Betreuung für Unternehmen aller Branchen.
Nicht jedes Unternehmen kann sich eine betriebsinterne Fachkraft für Arbeitssicherheit leisten und gerade für kleine Organisationseinheiten macht das oftmals auch personell keinen Sinn. Dennoch muss jedes Unternehmen gleich welcher Betriebsgröße die Vorgaben des Arbeitssicherheitsgesetzes und der zweiten Vorschrift der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV V2) erfüllen und umsetzen. Zu den Grundpflichten des Arbeitgebers gehört es demnach, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung aller Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. Der Arbeitgeber muss diese Maßnahmen auch auf ihre Wirksamkeit hin überprüfen und sie erforderlichenfalls den sich ändernden Gegebenheiten anpassen.
Was schon in der Theorie anspruchsvoll klingt, ist für viele Unternehmen in der Praxis kaum alleine zu stemmen. Noch dazu hat kaum ein Arbeitgeber Zeit, sich immer einen Überblick über die aktuellsten Gesetzes- und Vorschriftenänderungen zu verschaffen. Er muss allerdings eine Vielzahl von Aufgaben erfüllen: Gefährdungsbeurteilungen für Arbeitsplätze müssen erstellt werden, Arbeitsschutzunterweisungen müssen vorbereitet und regelmäßig durchgeführt werden, benutzte Gefahrstoffe müssen katalogisiert und in einem Verzeichnis geführt werden, Betriebsanweisungen für Maschinen und Anlagen müssen aktualisiert werden, mögliche Arbeitsunfälle müssen ausgewertet und die Unfallanzeigen bearbeitet werden – und spätesten seit der Corona-Pandemie sollte in jedem Unternehmen ein Infektionsschutzkonzept aufgestellt und gelebt werden. Dass selbst diese Aufzählung längst nicht vollständig ist, zeigt das ganze Problem vieler kleiner Unternehmen auf.
Was viele Unternehmen nicht wissen: sie können selbst bestimmen, ob sie den betrieblichen Arbeitsschutz in Eigenregie oder in Form der sicherheitstechnischen Betreuung durch eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit bewerkstelligen. Die Arbeitssicherheitsexperten des TÜV Thüringen bieten diese Leistung aus einer Hand und unterstützen Unternehmen aller Branchen bei der Erfüllung ihrer unternehmerischen Pflichten. Die wichtigsten Punkte werden dabei bereits über die sogenannte Grundbetreuung abgedeckt. Gibt es darüber hinaus zusätzlichen Handlungs- oder Beratungsbedarf, können individuell betriebsspezifische Betreuungsleistungen vereinbart werden. Je nach Betriebsgröße und Mitarbeiteranzahl werden die Betreuungszeiten bei der Grundbetreuung pro Jahr nach einheitlichem Vorgehen innerhalb einer Branche ermittelt.