Vorsicht Übergewicht! Kann ich die Zuladung fürs Auto berechnen?

Endlich ist er da, der langersehnte Urlaub. Während Mama noch die Kühltasche mit Proviant für die Fahrt bestückt, bepackt Papa schon das Auto: Dachbox ist beladen. Koffer, Spielsachen und Strandutensilien sind verstaut – fehlen nur noch die Fahrräder. Der Abstand zwischen Kotflügel und Reifen verringert sich merklich. Ist der Wagen möglicherweise schon überladen? Doch woran erkennt man das? Fahrzeugexperte Christian Heinz vom TÜV Thüringen warnt ausdrücklich davor, das Fahrzeug zu überladen. Bremsen und Reifen werden dabei übermäßig belastet. 

„Das Fahrverhalten eines vollbeladenen Fahrzeuges ändert sich beträchtlich. Aufgrund der höheren Masse steigt nicht nur der Spritverbrauch, vor allem verlängert sich der Bremsweg und die Fahrstabilität verringert sich spürbar“, erklärt Heinz. „Der Schwerpunkt verlagert sich gerade durch Dachboxen nach oben, die Seitenführung der Reifen nimmt rapide ab, was bei Kurvenfahrten zu einer stärkeren Fahrzeugneigung und zu einem extrem unter- beziehungsweise übersteuernden Fahrzeug führen kann. Gerade bei Berg- und Talfahrten kann das im schlimmsten Fall im Graben oder in einem Auffahrunfall enden“, so der Fahrzeugexperte. Neben dem drohenden Bußgeld, was je nach Überladung zwischen 10 bis zu 235 Euro betragen kann, sind die Auswirkungen bei einem möglichen Unfall oftmals gravierender.

Wie kann man jedoch als Autofahrer feststellen, ob das zulässige Gesamtgewicht überschritten ist? „Ein erstes Indiz kann das zu starke Einsinken der Federn sein. Ob das Fahrzeug wirklich überladen ist, lässt sich letztlich nur durch wiegen mit samt Beladung und Insassen feststellen“, so Christian Heinz. Hierzu gibt es mancherorts öffentliche Waagen. In der Zulassungsbescheinigung Teil I, besser auch bekannt als Fahrzeugschein, ist auf der Rückseite in Zeile F.2 die zulässige Gesamtmasse angegeben. In Zeile G ist die Masse des in Betrieb befindlichen Fahrzeugs (Leergewicht) zu finden. Aus beiden Werten lässt sich die theoretisch mögliche Zuladung ermitteln. „Im Leergewicht ist der Autofahrer bereits mit 75 kg eingerechnet. Die Daten für die ab Juli 2003 erstmals zugelassenen Fahrzeuge werden jedoch nur mit 90 Prozent Tankinhalt angegeben. Das macht bei einem 50-Liter-Tank immerhin 5 kg aus. Problematischer sind allerdings die Zusatzausstattungen wie zum Beispiel Anhängekupplung, Klimaanlage, Glasdach oder größere Rad-Reifenkombinationen. Die sind nämlich im angegebenen Leergewicht nicht berücksichtigt“, gibt Heinz zu bedenken. Zum Serienfahrzeug sind hier Abweichungen von mehr als 100 kg möglich.

Als einfache Faustformel zur Ermittlung der theoretischen Zuladung für einen vollgetankter Pkw gilt also: zulässiges Gesamtgewicht (F.2) minus Leergewicht (G) plus 75 minus 5* (* 10 % des Tankvolumens, angenommen 50 l). Aufgrund der Sonderausstattung kann der ermittelte Wert jedoch nur als Anhaltspunkt dienen. Durch das Wiegen der Insassen (inklusive Fahrer) sowie vom Gepäck und Zuladung und Addition des Gewichts der Anbauteile wie Dachbox, Dachgepäckträger, Fahrradträger ergibt sich die reale Zuladung. Erreicht oder übersteigt die reale Zuladung die theoretische, ist die zulässige Gesamtmasse überschritten. Das kann bei einem vollbesetzten Fahrzeug mit komplettem Urlaubsgepäck schnell der Fall sein. Große Unbekannte ist hier das Gewicht der Sonderausstattung. Schöpft man die Differenz aus realer und theoretischer Zuladung komplett aus, ist man am Ende mit Übergewicht unterwegs. Hier heißt es, lieber auf das eine oder andere Utensil verzichten und Gewicht sparen. Bereits bei einer Überschreitung von 5 % des zulässigen Gesamtgewichts droht ein Bußgeld von 10 Euro, bei 10 % Überschreitung sind dann schon 30 Euro und ab 20 % sogar 95 Euro und ein Punkt fällig.

Christian Heinz rät vor Antritt der Urlaubsfahrt, in jedem Fall den Reifendruck zu kontrollieren und an das höhere Gewicht anzupassen.
Bußgeldstaffel
mehr als 5 bis 10 % Überschreitung – 10 €
mehr als 10 bis 15 % Überschreitung – 30€
mehr als 15 bis 20% Überschreitung – 35 €
mehr als 20% Überschreitung – 95 €, 1 Punkt
mehr als 25% Überschreitung – 140 €, 1 Punkt
mehr als 30% Überschreitung – 235 €, 1 Punkt