Unterschiedliche Bereifung kann zum Verlust des Versicherungsschutzes führen

Mischbereifung: Was bei unterschiedlichen Reifen zu beachten ist


Fast jeder Autofahrer kennt den Begriff Mischbereifung, aber die Bedeutung ist dennoch den wenigsten bekannt. Geht es um unterschiedliche Reifenbreiten an Vorder- und Hinterachse, um die gemischte Nutzung von Sommer- und Winterreifen oder doch um andere Felgengrößen? Und was erlaubt der Gesetzgeber tatsächlich? Reifenexperte Christian Heinz vom TÜV Thüringen klärt die Mischbereifungs-Mythen auf.

„Genaugenommen versteht der Gesetzgeber unter dem Begriff Mischbereifung eine Kombination aus den heute üblichen Radial- mit den früher genutzten Diagonalreifen. Für Personenkraftwagen ist ein solcher Reifenmix jedoch nicht zulässig und wäre auch wenig praxisnah: Diagonalreifen spielen heute nur noch vereinzelt bei einigen Oldtimern Verwendung“, erklärt Christian Heinz. Mit dem heute üblichen Verständnis von Mischbereifung hat diese Einteilung nichts zu tun, denn heute sind praktisch alle Pkw-Reifen Radialreifen. Man sieht: Die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) lässt Autofahrern in Sachen Reifenwahl einen großen Spielraum. Lediglich Anforderungen an die Profiltiefe und die Wintertauglichkeit sind klar geregelt.

„Die StVZO schränkt weder die Kombination von Winter- und Sommerreifen ein noch ist das Montieren von Reifen unterschiedlicher Hersteller oder Profile in der Verordnung ausdrücklich untersagt, so lange die entsprechenden Reifendimensionen und Betriebskennungen für das jeweilige Fahrzeug zugelassen sind. Aus Sicht des Fahrverhaltens ist von derartigen Mischbereifungen aber dringend abzuraten“, so Heinz. Es mag zwar hilfreich sein, nach einer Reifenpanne nur einen Reifen erneuern zu müssen und auch auf andere Fabrikate oder Reifenmodelle zugreifen zu können, in Grenzbereichen wie Fahren bei Nässe oder bei einer Vollbremsung wirkt sich die unterschiedliche Gummimischung oder eine ungleiche Profiltiefe aber nicht gerade positiv auf die Fahrstabilität des Fahrzeugs aus. Christian Heinz empfiehlt daher, auch beim Ausfall eines einzelnen Reifens zumindest achsweise zu tauschen oder wenigstens den gleichen Reifentyp nachzukaufen. Bei extrem unterschiedlichen Profiltiefen zwischen Bestands- und Neureifen kann es bei einigen Fahrzeugmodellen sogar zu Schäden am Antriebsstrang kommen. Hier sollten Autofahrer unbedingt die Vorgaben des Herstellers in der Fahrzeugbedienungsanleitung beachten.

Bei Tuning-Fans beliebt und an einigen PS-starken Fahrzeugen bereits serienmäßig verbaut sind Reifen mit unterschiedlicher Dimension an der Vorder- und Hinterachse. Oftmals sind dabei an der Hinterachse breitere Reifen montiert, in einigen Fällen kommen auch größere Felgen zum Einsatz. Die breitere Bereifung an der Hinterachse ist gerade bei stark motorisierten Hecktrieblern sinnvoll, um die Traktion der Antriebsachse zu verbessern. Diese Form der Mischbereifung muss jedoch für das jeweilige Fahrzeug in der Betriebserlaubnis zugelassen sein, bei nachgerüsteten Rädern aus dem Tuningregal muss in der Regel eine Begutachtung erfolgen. Sollte ein Fahrzeug mit einer nicht zulässigen Rad-Reifen-Kombination ausgestattet und damit im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden, riskiert der Halter den Verlust der Betriebserlaubnis für sein Fahrzeug. „Ohne Betriebserlaubnis erlischt in aller Regel auch der Versicherungsschutz, was weiteren Ärger nach sich zieht“, warnt Christian Heinz.