Schutz fürs Auto oder Gefahr für Fußgänger? In der EU geht Fußgängerschutz vor Design

Kuhfänger am Auto: Woran man zugelassene Exemplare erkennt

Trotz ihres Siegeszugs auf unseren Straßen stehen sie immer wieder in der Kritik – SUVs und Geländewagen sind als Spritfresser verschrien und in Sachen Fußgängerschutz von Vorgestern, so das Vorurteil. Für den zusätzlichen optischen Schick waren und sind sogenannte Kuhfänger bei vielen Haltern dieser Fahrzeugklasse ein beliebtes Extra. Andreas Neumann vom TÜV Thüringen erklärt, was laut EU-Richtlinie erlaubt ist und welche Frontschutzbügel ausgedient haben.

Was für Trucker in Australien durchaus sinnvoll sein kann, hat an einem vordergründig im Großstadtdschungel eingesetzten SUV höchstens kosmetischen Charakter. Sogenannte Kuhfänger sind in der Off-Road-Scene beliebt, aber mit einer EU-Vorordnung kam zwischenzeitlich ihr offizielles Aus. Heute feiern die Frontschutzbügel an manchen SUVs und Pickups allerdings ein Comeback, was Andreas Neumann vom TÜV Thüringen auch erklären kann: „Die Verwendung von Frontschutzsystemen wurde in der EU-Richtlinie 78/2009/EG neu geregelt. Da einige dieser Vorrichtungen bei einer Kollision die Sicherheit von Fußgängern und anderen Verkehrsteilnehmern gefährdeten, war eine Anpassung der Gesetzeslage in der Europäischen Union nötig“, so der Verkehrsexperte.

Seit dieser verbindlichen Neuregelung im Jahr 2009 waren nur noch sogenannte Personenschutzbügel zulässig, die bestimmte Kriterien erfüllen. Da der Fußgängerschutz im Vordergrund stand, wurden zudem Anforderungen an die Prüfung, Konstruktion und den Anbau der Teile an die Fahrzeuge vorgegeben. „Die Frontschutzbügel müssen mit dem Fahrzeug fest verbunden sein und bei einem Aufprall nachgeben. Sie dürfen die Breite des Fahrzeuges nicht überschreiten und auch die Fronthaubenvorderkante um höchstens 50 Millimeter überragen“, erläutert Neumann.

In jedem Fall benötigen die Frontschutzsysteme eine EU-Typgenehmigung oder eine nationale Betriebserlaubnis – egal ob sie als Originalteil am Neufahrzeug verbaut sind oder aus dem Zubehörregal stammen. Für Zubehörteile müssen eine eindeutige Montageanleitung und eine Liste der Fahrzeugtypen beigefügt sein, für die der Frontschutzbügel typgenehmigt beziehungsweise zugelassen worden ist. Die Montageanleitung muss spezielle Anbauanweisungen wie die jeweilige Anbringungsart enthalten. Die in der Genehmigung benannten Auflagen sind einzuhalten. Andreas Neumann warnt ausdrücklich davor, „Kuhfänger“ ohne eine entsprechende Zulassung nachzurüsten, da sonst die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlischt.