Richtig Überholen: Geschwindigkeitsüberschuss und Sicherheitsabstand sind in der StVO geregelt

Gelten Höchstgeschwindigkeit und Abstand auch beim Überholen?


Riskante Überholmanöver führen gerade auf Landstraßen immer wieder zu schweren Verkehrsunfällen. Überhöhte Geschwindigkeit, zu geringer Sicherheitsabstand und eine Fehleinschätzung von Abstand und Geschwindigkeit des Gegenverkehrs zählen zu den häufigsten Fehlern beim Überholen. Karsten Raspe vom TÜV Thüringen erklärt, was beim Überholen sonst noch zu beachten ist und wo immer wieder Fehler gemacht werden.

„Wer beim Überholen andere gefährdet, handelt grob fahrlässig und riskiert nicht nur das eigene Leben. Daher darf generell nur überholt werden, wenn während des gesamten Vorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs, des zu Überholenden und des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen werden kann“, erinnert Karsten Raspe an die StVO. „Vor dem Ausscheren muss der geplante Überholvorgang rechtzeitig mit dem Fahrtrichtungsanzeiger angekündigt werden, auch beim Wiedereinordnen muss geblinkt werden. Der Überholende muss sich zwar so bald wie möglich wieder rechts einordnen, darf den Überholten dabei aber nicht behindern. Daher ist das Wiedereinordnen in dessen Sicherheitsabstand genauso unzulässig wie ein zu dichtes Auffahren kurz vor dem Ausscheren“, so Raspe.

Häufig ignoriert wird, dass die zulässige Höchstgeschwindigkeit auch beim Überholen ständig eingehalten werden muss. Damit überholt werden darf, muss der Überholende allerdings auch deutlich schneller fahren als der Überholte, so schreibt es die StVO vor. Wer auf einer Landstraße ein langsamer fahrendes Fahrzeug überholen möchte, sollte sich vergegenwärtigen, dass er eine gewisse Wegstrecke für den Überholvorgang benötigt. „Wenn alle Sicherheitsabstände korrekt eingehalten werden, braucht ein mit 100 km/h fahrender Pkw zwischen 500 und 600 Metern Wegstrecke, um ein 80 km/h fahrendes Fahrzeug zu überholen. Diese Strecke muss er voll überblicken können, um gefahrlos zu überholen. Der komplette Überholvorgang dauert bis zu 20 Sekunden“, rechnet Karsten Raspe vor.

Ausdrücklich verboten ist das Überholen auch im Bereich von Bahnübergängen und immer dann, wenn es durch ein Verkehrszeichen oder eine entsprechende Fahrbahnmarkierung untersagt wird. Fehler können jedoch nicht nur vom Überholenden gemacht werden: „Wer überholt wird, darf seine Geschwindigkeit nicht erhöhen“, verweist Karsten Raspe erneut auf die StVO. Beschleunigt der Überholte während des Überholmanövers, zieht sich der Vorgang unnötig in die Länge und das Risiko steigt.