Am Stoppschild und Grünen Pfeil heißt es an der Haltelinie anhalten

Wo genau müssen Autofahrer am Stoppschild oder beim Grünen Pfeil halten?


Für viele Autofahrer ist die Führerscheinprüfung lange her – und damit sind die Kenntnisse der Straßenverkehrsordnung oftmals in Vergessenheit geraten. Wer kann schon aus dem Effeff sagen, wo genau an einem Stoppschild angehalten werden oder was man als Autofahrer beim Grünpfeil beachten muss? 

Karsten Raspe vom TÜV Thüringen erklärt, worauf es ankommt. „An einem Stoppschild heißt es unmissverständlich: Halt und Vorfahrt gewähren. Das Fahrzeug muss dabei zum völligen Stillstand kommen. Der Autofahrer muss direkt an der auf der Fahrbahn befindlichen Haltelinie stoppen“, so Raspe. Ist keine Haltelinie vorhanden, ist dort anzuhalten, wo die andere Straße zu überblicken ist. Der Fahrer auf der Stoppstraße muss nach dem Halt die Vorfahrt gewähren und darf erst dann weiterfahren, wenn er übersehen kann, dass niemand gefährdet oder wesentlich behindert wird. Karsten Raspe weist zudem darauf hin, dass es an unübersichtlichen Kreuzungen nötig sein kann, nach der Haltelinie ein zweites Mal zu halten. Nämlich an der sogenannten Sichtlinie, also unmittelbar an der Kreuzungseinmündung. Ist zusätzlich zum Stoppschild eine Ampelanlage im Einsatz, haben die Lichtzeichen der Ampel die höhere Priorität gegenüber dem Vorfahrt regelnden Verkehrszeichen.

Ähnlich verhält es sich beim Grünen Pfeil. Ist an der Ampel rechts neben dem Lichtzeichen ein Schild mit grünem Pfeil auf schwarzem Grund (Grünpfeil) angebracht, so müssen hier bei Rot erst einmal generell alle Fahrzeugführer an der Haltelinie anhalten. Fahrzeuge, die vom rechten Fahrstreifen nach rechts abbiegen wollen, dürfen nach dem Halt weiterfahren. „Dabei muss sich der Fahrzeugführer so verhalten, dass er eine Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausschließt. Insbesondere ist auf den Fußgänger-, Fahrrad- und Fahrzeugverkehr der freigegebenen Verkehrsrichtung zu achten“, erklärt Karsten Raspe. Auch am Grünpfeil ist ein zweiter Stopp am der Sichtlinie geboten, sollte von der Ampel aus die Straße nicht gut einsehbar sein.

Bei Nichtbeachtung der Grünpfeilregelung kann ein Bußgeld bis zu 35 Euro verhängt werden. Ein überfahrenes Stoppschild wird mit einem Verwarngeld von 10 Euro geahndet. Werden dabei allerdings andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, sind beim Missachten des Stoppschilds sowie dem Nichthalten an Haltlinie bei einer Rotphase 70 Euro und 1 Punkt fällig.