Mit Sicherheit in guten Händen!
Hauptuntersuchung beim Motorrad

Die Hauptuntersuchung an Krafträdern mit über 50cm³ Hubraum und/oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45km/h sowie an drei- und vierrädrigen Krafträdern ist vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Die in der Hauptuntersuchung enthaltene Abgasuntersuchung ist ebenfalls gesetzlich geregelt.
Die oben genannten Krafträder müssen einer Abgasuntersuchung unterzogen werden, davon ausgenommen sind Fahrzeuge mit Selbstzündungsmotoren und Fahrzeuge, deren Erstzulassung vor dem 01.01.1989 erfolgte. Die Fälligkeit der beiden Untersuchungen beträgt in der Regel 24 Monate.
Prüfumfang der HU / AU am Motorrad
Zum Prüfumfang der HU / AU an Ihrem Motorrad gehören:
- Identifikation des Kraftrades
- Prüfungsfahrt
- Lichttechnische Einrichtung / elektrische Anlage
- Bremsanlage
- Rahmen / Schwinge / Gabel / Federbeine
- Räder / Reifen
- Lenkanlage
- Motor / Getriebe / Tank
- Abgasanlage
- Sitzbank / Spiegel / Fußrasten etc.
Ihr Motorrad benötigt auch eine Hauptuntersuchung? Dann besuchen Sie uns an einer in Ihrer Nähe gelegenen Prüfanlage. Nutzen Sie dazu unsere Online-Terminvereinbarung, um langen Wartezeiten aus dem Weg zu gehen.