Mit Sicherheit in guten Händen!
Fachbetrieb nach Wasserhaushaltsgesetz
TÜV Thüringen zertifiziert WHG-Fachbetriebe

Zum Schutz von Wasser und Umwelt dürfen Arbeiten an Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen nur von Fachbetrieben im Sinne des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) ausgeführt werden. Zu solchen Anlagen zählen Gewerbe- und Industrieanlagen, die zur Lagerung, Herstellung oder Verwendung von diesen Stoffen ausgelegt sind. Aufgrund des hohen Risikos für die Umwelt werden an WHG-Fachbetriebe besonders hohe Anforderungen gestellt.
Erlangen Sie bei uns die Zulassung als WHG-Fachbetrieb, wenn Sie solche Anlagen oder Anlagenteile einbauen, aufstellen, instandhalten, instandsetzen oder reinigen. Betreiber solcher Anlagen dürfen nur Fachbetriebe nach WHG für die Betreuung beauftragten. Betreiber, die ihre Anlage mit eigenem Personal instandhalten wollen, müssen selbst über die Zulassung als WHG-Fachbetrieb verfügen.
Unsere Leistungen für Fachbetriebe nach WHG
- Erstprüfung von Unternehmen nach WHG mit Zulassung von Fachbetrieben nach WHG
- Vergabe des Überwachungsvertrags
- Wiederkehrende Prüfung (alle 2 Jahre) zum Erhalt der Fachbetriebs-Zulassung
- Schulung der Mitarbeiter und der sachkundigen Person
Geltungsbereich
Als wassergefährdende Stoffe zählen insbesondere ätzende, ölige und giftige Flüssigkeiten. Zu den Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen zählen insbesondere:
- Heizölverbraucheranlagen und Tankstellen,
- Chemikalien- und Gefahrstofflager
- Hydraulische Anlagen
- Galvanisierungsanlagen
- Chemische Reinigungsanlagen
Die Funktionen solcher Anlagen sind mit Lagern, Abfüllen, Umschlagen, Herstellen, Behandeln, Verwenden und Befördern in Rohrleitungen innerhalb von Werksgeländen beschrieben.