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Energetische Inspektion von Klimaanlagen nach §12 EnEV

In Gebäuden verbaute Klimaanlagen verbrauchen besonders viel Energie. Große Anlagen unterliegen daher besonderen Prüfpflichten für die technischen und für die energetischen Aspekte.
Klimaanlagen mit einer Kälteleistung von mehr als 12 kW müssen nach §12 Energieeinsparverordnung (EnEV) regelmäßig einer energetischen Inspektion unterzogen werden. Dabei wird untersucht, ob die Anlagenkomponenten energieeffizient arbeiten und ob Auslegung und Betriebsweise der Anlage dem tatsächlichen Bedarf entsprechen. Die Inspektionen dürfen nur speziell ausgebildete und zugelassene Sachverständigen durchzuführen.
Beauftragen Sie die TÜV Thüringen-Experten mit den Inspektionen.
TÜV Thüringen-Leistungen zur energetischen Inspektion
Die zugelassenen Sachverständige des TÜV Thüringen führen Inspektion für Nichtwohngebäuden und Wohngebäuden durch:
- Sichtprüfung der Anlage auf Schäden und Abnutzung
- Bewertung der Anlagenkomponenten hinsichtlich technischem Zustand und Energieeffizienz
- Bewertung der Auslegung und Betriebsweise der Anlage gegenüber dem tatsächlichen Bedarf
- Benennung von Handlungsempfehlungen zur Optimierung der Betriebsweise und ggf. Modernisierung der Anlagentechnik
Die Ergebnisse der Inspektion werden in einem Prüfbericht zusammengefasst. Dieser dient dem Betreiber gleichzeitig als Nachweis über die Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen der EnEV.
Inspektionsfristen
Die Inspektionspflicht umfasst alle Anlagen zur Klimatisierung von Gebäuden mit mehr als 12 kW Kälteleistung. Diese müssen spätestens 10 Jahre nach
- erstmaliger Inbetriebnahme
- Erneuerung wesentlicher Anlagenkomponenten (z.B. Wärmeübertrager, Ventilator oder Kältemaschine)
- letztmaliger energetischer Inspektion
nach §12 EnEV geprüft werden.
Die in der EnEV festgelegten gesetzlichen Übergangsfristen sind bereits zum 01.10.2013 abgelaufen. Damit sind alle bisher ungeprüften Klimaanlagen mit einem Alter von mehr als 10 Jahren überfällig. Dem Betreiber drohen für diese Ordnungswidrigkeit Bußgelder von bis zu 50.000 Euro.
Ihre Vorteile durch die energetische Inspektion
- Einsparung von Betriebskosten
- Verbesserung der Energie- und CO2-Bilanz
- Gewährleistung eines zuverlässiger Anlagenbetriebs
- Rechtssicherheit
Weitere TÜV Thüringen-Leistungen in der Gebäudetechnik
- Hygieneinspektionen nach VDI 6022 an raumlufttechnischen Anlagen und Geräten (Lüftungsanlagen / Klimaanlagen)
- Energetische Inspektion von Lüftungsanlagen
- Gebäude-Energieaudit nach DIN EN 16247-2
- Leistungs- und Abnahmemessungen an Anlagen der technischen Gebäudeausrüstung (TGA)
- Energetische Bewertung von Modernisierungsmaßnahmen nach ISO 50001
Energieeinsparverordnung (EnEV) - gut zu wissen
Zur Verringerung des Energiebedarfs und des CO2-Ausstoßes im Bereich der gebäudetechnischen Anlagen wurden in den vergangenen Jahren Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden durch die Energieeinsparverordnung (EnEV) definiert. Dies widerspiegelt sich zum Einen in der Forderung nach dem Vorliegen von Gebäude-Energieausweisen für die meisten regelmäßig beheizten Gebäude (§16 ff EnEV) und zum Anderen in der Verpflichtung zur Instandhaltung und regelmäßigen Inspektion von Lüftungs- und Klimaanlagen (§12 EnEV).