Sicherheit von Maschinen und für Komponenten von Maschinen


Sichere Maschinen in Europa sind das Ziel der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG (MaschRL). In dieser Richtlinie werden die grundsätzlichen Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen definiert und Anforderungen an Dokumentation und Kennzeichnung festgelegt. Ein Hersteller oder ein Inverkehrbringer einer Maschine verspricht mit der EG-Konformitätserklärung, dass seine Maschine die Anforderungen erfüllt und kennzeichnet sie mit dem bekannten CE-Zeichen. Nur eine derart deklarierte Maschine oder Maschinenkomponente darf in der Europäischen Union in Verkehr gebracht werden. Um eine EG-Konformitätserklärung abgeben zu können, sind die Kenntnis zahlreicher Normen und Richtlinien sowie deren korrekte Anwendung erforderlich. Vertrauen Sie deshalb bei der Suche nach Lösungen dem umfassenden Know-how der Maschinen-Experten des TÜV Thüringen. Sie unterstützen bei:
  • Entwicklung und beim Umbau von Maschinen,
  • Inverkehrbringen,
  • Konformitätsbewertung,
  • Gutachten und Stellungnahmen.

Unsere Leistungen im Überblick

Entwicklungsbegleitende Dienstleistungen:
  • Beratungsdienstleistungen
  • Durchführung von Normenrecherchen
  • Mitwirkung an Sicherheitskonzepten
  • Unterstützung bei der Erstellung der technischen Unterlagen:
    Risikobeurteilung
  • Bewertung sicherheitstechnischer Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
Unterstützung beim Inverkehrbringen:
  • Konformitätsprüfung und Maschinenbewertungen aller nicht im Anhang IV aufgeführten Maschinen
  • Bauartprüfung
  • Abnahmeprüfung und Prüfung vor Inbetriebnahme
Durchführung des Konformitätsbewertungsverfahrens einer EG-Baumusterprüfung:
  • für Hebebühnen für Fahrzeuge (Anhang IV, Nr. 16)
  • für Maschinen zum Heben von Personen (Anhang IV, Nr. 17)
  • Logikeinheiten für Sicherheitsfunktionen (Anhang IV, Nr. 21)
Ermittlung des Anlagensicherheitsstatus nach Betriebssicherheitsverordnung Gutachterliche Stellungnahmen
  • Erstellung Schadengutachten
  • Erstellung Mängelgutachten

Wofür gilt die Maschinenrichtlinie?

Der Maschinenbegriff wird in der Richtlinie sehr weit gefasst. Er bezeichnet die Gesamtheit von miteinander verbundenen Teilen oder Vorrichtungen mit Antrieb und mindestens einem beweglichen Teil sowie Betätigungselementen, Steuer- und Energiekreisen, die für eine bestimmte Anwendung zusammengefügt sind. Auch mehrere Maschinen in einer verketteten Anlage sowie auswechselbare Ausrüstungen und Sicherheitsbauteile fallen unter den Anwendungsbereich der Maschinenrichtlinie.

Die Maschinenrichtlinie gilt für:

  • Maschinen
  • auswechselbare Ausrüstungen
  • Sicherheitsbauteile
  • Lastaufnahmemittel
  • Ketten, Seile und Gurte
  • abnehmbare Gelenkwellen
  • unvollständige Maschinen.

Vorteile

  • Kosteneinsparung durch Vermeiden von Fehlentwicklungen und Erkennen von Verbesserungspotenzial
  • umfassende Betreuung von Maschinenentwicklungen führt zur Verkürzung der Entwicklungszeit und Kosteneinsparung
  • Verringerung des Haftungsrisikos durch zuverlässige Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen
  • Verbesserung der Marktposition durch neutrale Prüfung und Unterstützung bei der Kennzeichnung
  • Sie profitieren von unserem Expertenwissen und langjähriger Erfahrung