Mit Sicherheit in guten Händen!
So werden Sie eine anerkannte E-Werkstatt

Elektromobilität | E-Werkstatt | Ladesäule | Elektroautos | Hybrid-Fahrzeuge | Werkstatt | elektrisch unterwiesene Person | VdS 2871/Klausel SK 3602 | Elektrofachkraft für HV-Systeme | Gefährdungsbeurteilung für Arbeiten an E-Fahrzeugen
Können Sie auf ein Drittel Ihrer Umsätze verzichten?
- Wussten Sie, dass der Anteil von Elektroautos und Hybriden an Neuzulassungen inzwischen über 30 Prozent liegt?*
- Wussten Sie, dass Werkstätten ohne entsprechende Zertifikate Fahrzeuge mit elektrifiziertem Antrieb nicht prüfen dürfen?
- Verfügen Ihre Mitarbeiter über die nötigen Qualifikationen für die elektrifizierte Zukunft?
- Verfügt Ihre Werkstatt über das benötigte Equipment?
* gemäß Neuzulassungsstatistiken des Kraftfahrtbundesamts
Ein Drittel der Neuzulassungen sind Elektrofahrzeuge oder Hybride
Der Anteil von Elektroautos und Hybriden an den Neuzulassungen macht inzwischen über ein Drittel aus. Die Elektromobilität hat damit bereits heute die Anforderungen an Werkstätten und Autohäuser ganz entscheidend verändert. Nicht nur das Arbeitsumfeld des Kfz-Mechatronikers wandelt sich, gerade auch die Anforderungen an die Werkstatt selbst steigen enorm. Sie müssen eine Vielzahl zusätzlicher Normen erfüllen, Gefährdungen für Ihre Mitarbeiter beurteilen und ganz neue Arbeitsschutzanforderungen sicherstellen oder aber Ihr Personal entsprechend qualifizieren. Nur so können Sie künftig auch Ihre Kunden mit Elektrofahrzeugen bedienen.
Als TÜV Thüringen E-Werkstatt sind Sie auf der sicheren Seite und können weiter mit elektrifizierten Fahrzeugen arbeiten. Das betrifft:
- Elektroautos
- Plug-in-Hybride
- Mild-Hybride
- Fahrzeuge mit 48-Volt-Bordnetz
Wir begleiten Sie von der Entscheidung bis zur Umsetzung!

- Ausbildung zur elektrisch unterwiesenen Person
- Hauptuntersuchungen aller E-Fahrzeuge
- Sicherheitsprüfungen (SP) an E-Bussen und E-LKW
- Energieberatung nach DIN EN 16247-1
- Prüfung elektrischer Anlagen nach VdS 2871 / Klausel SK 3602
- Prüfung von Arbeitsmitteln nach DGUV, UVV
- Gefährdungsbeurteilung für Arbeiten an E-Fahrzeugen
- Elektrofachkraft für HV-Systeme in Kraftfahrzeugen (für Werkstattpersonal, Stufe 2b)
- Elektrofachkraft für HV-Systeme in Kraftfahrzeugen (Stufe 3a, inkl. Arbeiten unter Spannung)
- Zertifizierung
- Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen (z. B. Ladesäulen) nach DIN VDE 0105-100 / DGUV V3
- Prüfung von Brandmelde-, Alarm- und Sicherheitsstrom-versorgungsanlagen nach Baurecht / TechPrüfVO
- Schadengutachten, Wertgutachten und Leasingrücknahmegutachten für E-Fahrzeuge