Informationen zum Gefahrgutrecht


Das Gefahrgutrecht setzt sich aus Übereinkommen auf globaler und europäischer Ebene und Richtlinien der Europäischen Union zusammen. Die Umsetzung in nationales Recht erfolgte mit dem Inkrafttreten des Gefahrgut-Beförderungsgesetzes (GGBefG). Dieses wird ergänzt durch internationale und europäische Normungen sowie durch nationale Verordnungen wie z.B. die Verordnungüber die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, mit Eisenbahnen und auf Binnengewässern (GGVSEB). Für die verschiedenen Möglichkeiten von Gefahrguttransporten gelten entsprechende Regelwerke wie das ADR für den Straßenverkehr, das RID für den Transport auf der Schiene, die GGVSee mit dem IMDG-Code für die Seebeförderung und das LuftVG für den Luftverkehr. Das Europäische Übereinkommen über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße und im Schienenverkehr (ADR / RID) regelt unter anderem die Art und Beschaffenheit der Verpackung, die Ladungssicherung und Kennzeichnung von Gefahrgütern.

Definition und Gültigkeit

Gefahrgüter sind Substanzen und Gegenstände, die bei der offenen Handhabung, beim Lagern, Umschlagen und Transportieren gefährlich für die Umwelt, Mensch und Tier sein können. Die Gefahrgutbeauftragtenverordnung GbV gilt für Unternehmen, die gefährliche Güter auf der Straße, auf der Schiene, auf Gewässern oder in der Luft befördern oder Sie in diesem Zusammenhang verpacken, einfüllen, versenden, laden oder entladen sowie unterstellen.

Transportvorschriften der GGVSEB

Zur Dokumentation der Beförderung gefährlicher Güter sind verschiedene Begleitpapiere, wie ADR-Schein, Beförderungspapier, Bescheinigung der Zulassung, Containerpackzertifikat und schriftliche Weisungen vorgeschrieben. An das Gefahrgutfahrzeug werden ebenfalls besondere Anforderungen gestellt: Das KFZ muss belüftet sein. Es muss ein Feuerlöscher an Bord sein. Es sind Transportpapiere nötig. Die beförderten Gefahrgüter müssen gekennzeichnet und die Ladung entsprechend gesichert sein.

Service für Gefahrguttransporte

  • Prüfung von Gefahrgutfahrzeugen
  • Prüfung der Gefahrgutverpackungen wie Tanks und ortsbewegliche Druckgeräte
  • Überwachung und Qualitätssicherung der Herstellung von Gefahrgutverpackungen und -großpackmitteln (IBC)
  • Baumusterprüfungen für Gefahrgutverpackungen
  • Schulung und Beratung

Kontakt

Gerald Vogel

Geschäftsführer TÜV Thüringen Fahrzeug GmbH & Co. KG

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