Prüfung von überwachungsbedürftigen Anlagen und Arbeitsmitteln nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)


Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) beschreibt ein Schutzkonzept, welches auf alle von Arbeitsmitteln ausgehenden Gefährdungen anwendbar ist und stellt damit eine geschlossene Verordnung mit eigenem Regelwerk für ein einheitliches Betriebssicherheitsmanagement dar. Im Speziellen gilt die BetrSichV für überwachungsbedürftige Anlagen und deren Risiken bei der Verwendung sowie zum Schutz anderer Personen im Gefahrenbereich. Für Arbeitsmittel und überwachungsbedürftige Anlagen sind vom Arbeitgeber Prüfumfänge, Prüftiefe und Prüffristen in der Gefährdungsbeurteilung festzulegen.

Als unabhängige Überwachungsorganisation führt der TÜV Thüringen mittlerweile seit über 30 Jahren Prüfungen an technischen Anlagen durch. Als zugelassene Überwachungsstelle sind wir befugt, alle überwachungsbedürftigen Anlagen nach BetrSichV deutschlandweit zu prüfen. Eine zusätzliche Akkreditierung als Inspektionsstelle nach DIN EN ISO/IEC 17020 für diese Anlagen ermöglicht es uns, diese Anlagen auch im Ausland bei behördlicher Anerkennung zu prüfen.


Welche Vorteile haben Sie durch die Zusammenarbeit mit dem TÜV Thüringen? 

Ein aktuelles Fachwissen ist in dieser schnelllebigen Zeit eine der wichtigsten Grundlagen, um sicherere Entscheidungen zu treffen und am Markt bestehen zu können. Dies gilt nicht nur für Sie in Gewerbe, Produktion oder Industrie, sondern auch für uns als Prüfdienstleister.

Neben den Aus- und Weiterbildungen unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter streben wir auch ständig nach einer Verbesserung unserer Prüfverfahren und Prüfaussagen. Durch neue und teilweise patentierte Prüftechnologien ist es uns möglich, modernste innovative Prüfkonzepte zum Einsatz zu bringen. Neben einer qualifizierten Prüfaussage entstehen für Ihr Unternehmen viele Vorteile, z.B. durch eine Reduzierung der Aufwände in der Prüfvorbereitung und Prüfnachbereitung sowie bei Umwelt- und Ressourcenaspekten.